AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vermittlungsvergütung

1.1. Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung für die Firma HEIMO Immo GmbH – im nachfolgenden kurz „ HEIMO“ genannt – entsteht, wenn durch ihre Vermittlung (Namhaftmachung) ein Rechtsgeschäft (z.B. Kauf, Miete, Pacht, Tausch) rechtswirksam zustande kommt und unterfertigte Verträge über das Rechtsgeschäft vorliegen.
1.2. Die Höhe der vereinbarten Vermittlungsvergütung ist schriftlich festzuhalten. Vereinbarungen sind nur im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBl. Nr. 323/1978 i.d.g.F. über die Ausübungsregeln für Immobilienmakler, rechtswirksam. Die Bemessungsgrundlage stellt immer der tatsächlich vermittelte (d.h. erzielte) Kauf-, Miet-, bzw. Pachtpreis dar.
1.3. HEIMO ist jeweils berechtigt, Vermittlungsvergütungen mit beiden Vertragspartnern eines Rechtsgeschäftes zu vereinbaren.
1.4. Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung entsteht auch dann, wenn ein anderes als das vereinbarte Rechtsgeschäft (z. B. Miete statt Kauf) abgeschlossen wird oder durch die von HEIMO vermittelten Vertragspartner eine andere als die in der Vermittlungsvereinbarung vorgesehene Liegenschaft (z.B. Wohnung statt Haus) zum Vertragsgegenstand gemacht wird.
1.5. Wenn ein Rechtsgeschäft nicht mit einem von HEIMO genannten Interessenten sondern mit eintrittsberechtigten Personen abgeschlossen wird (z. B. Grundverkehrsgesetz, Vorverkaufsrecht), ist die vereinbarte Vermittlungsvergütung ebenfalls zu entrichten.

2. Rechnungslegung

2.1. Die Vermittlungsvergütung ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug eines Skontos auf das von HEIMO bekannt gegebene Konto zu bezahlen. Vermittlungsvergütungen sind ausschließlich an HEIMO zu entrichten, der entsprechende Zahlscheine zur Verfügung stellt. 2.2. Zahlungen gelten als rechtzeitig geleistet, wenn die Gutbuchung des Rechnungsbetrages auf dem Konto von HEIMO innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist (siehe oben) einlangt.
2.3. Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche von HEIMO mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen, es sei denn zwingende gesetzliche Vorschriften stehen dieser Abrede entgegen.

3. Verzugsfolgen

3.1. Im Falle des Verzuges gelten Verzugszinsen im Ausmaß von 12 % p. a. ab dem Verzugseintritt, somit ab dem 11. Tag ab Rechnungsdatum als vereinbart; durch diese Zinsvereinbarung werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
3.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, HEIMO durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder Inkassobüros entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, sowie allfällige Kosten für Meldeauskünfte und sonstiger zweckmäßiger Maßnahmen zur Ausforschung der Anschrift, sofern Schriftstücke unter HEIMO zuletzt bekannt gegebenen Anschrift nicht zugestellt werden konnten, zu ersetzen.
3.3. Sofern HEIMO das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner € 7,50 pro Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen und die damit verbundene Mühewaltung pro Halbjahr € 3,60 zu bezahlen.
3.4. Darüber hinaus ist vom Vertragspartner jeder weitere Schaden, insbesondere auch Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Konten von HEIMO anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

4. Weitergabe von Informationen

4.1. Die Weitergabe von Informationen von HEIMO über mögliche Rechtsgeschäfte durch den Auftraggeber an Dritte ist nicht zulässig.
4.2. Führt eine Weitergabe einer solchen Information zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes, so ist die vereinbarte Vermittlungsvergütung zur Zahlung fällig.

5. Rücktritt von der Verkaufsvormerkung

5.1. Die Dauer der Vereinbarung ergibt sich aus der mit dem Auftraggeber geschlossenen Verkaufsvormerkung. Der Auftraggeber hat einen Widerruf der Verkaufsvormerkung bzw. die selbständige Verwertung der Liegenschaft (z. B. Verkauf, Vermietung etc.) an HEIMO mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Sofern bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Anbot durch HEIMO vorgelegt wurde, ist keine Vermittlungsgebühr oder sonstiger Kostenersatz zu leisten.
5.2. Die Vermittlungsvergütung ist nach einem Widerruf nur dann fällig und zu bezahlen, wenn mit einem durch HEIMO namhaft gemachten Interessenten ein Vertrag zustande kommt. Gleichfalls hat der Auftraggeber an HEIMO die vereinbarte Vermittlungsvergütung sowie einen allfälligen Schadenersatz (z. B. aus eingehenden Provisionsansprüchen gegenüber Käufer/Mieter) zu bezahlen, sofern der Auftraggeber ein Anbot in Übereinstimmung mit einer aufrechten Verkaufsvormerkung ablehnt, ohne dass wichtige Gründe vorliegen.

6. Datenschutz

6.1. HEIMO darf die überlassenen Daten nur zum Zwecke der Erfüllung des Auftrages an Dritte weitergeben.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, eine der vorgenannten Vertragsbestimmungen ungültig sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen jedenfalls gültig und hat an die Stelle der ungültigen Vertragsbestimmung eine solche zu treten, die im Sinn der Auslegung gegenständlichen Vertrages am ehesten den Willen der Parteien im Zusammenhalt mit den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften entspricht.
7.2. Für die Auslegung aller unter Zugrundelegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge sowie für die Lösung von Streitigkeiten aus diesen Verträgen ist formelles und materielles österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN- Kaufrecht wird ausgeschlossen.
7.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften zwischen HEIMO und Kunden, welche unter Zugrundelegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen wurden, ist Klagenfurt am Wörthersee. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt der Gerichtsstand des § 14 KSchG; es ist sohin jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen von Kunden ist der Ort der Beauftragung von HEIMO durch den Kunden.
7.4. Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform
7.5. Haftungsbegrenzung – Schadenersatzansprüche HEIMO gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einem nachweisbar vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruhen.

8. Disclaimer

HEIMO übernimmt trotz sorgfältiger Prüfung keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf der Website enthaltenen Informationen, Irrtümer werden vorbehalten. Alle Angebote in der Datenbank sind freibleibend und vorbehaltlich Zwischenvermietung und -verkauf. Der Benutzer anerkennt den Gebrauch der Website auf eigene Gefahr, sodass niemanden, der an der Erstellung der Informationen beteiligt war, eine (in) direkte Haftung für Folgeschäden trifft bzw.

diese bis auf das gesetzlich äußerst zulässige Maß beschränkt. Wir bestätigen, dass keine sensiblen Daten an Dritte weitergeben werden. Copyright und für den Inhalt verantwortlich zeichnet die HEIMO Immo GmbH, welche Informationen aus eigenen und fremden Quellen zur Verfügung stellt. Die entsprechenden Urheber- und sonstigen Schutzrechte liegen daher gemäß den inländischen und EU -rechtlichen Vorschriften bei der HEIMO Immo GmbH oder den eigens genannten sonstigen Anbietern. Die Vervielfältigung von Texten und Daten einschließlich Speicherung und Nutzung auf optischen und elektronischen Datenträgern darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erfolgen. Die Verwendung von Daten inklusive Einspeisung in Online Dienste. Datenbanken oder Websites durch unberechtigte Dritte sowie die Veränderung oder Verfälschung von Informationen ist untersagt. Der Download sowie der Ausdruck sind jedoch zum persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.